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Die Verabschiedung der veränderten Düngeverordnung ist das falsche Signal. Gewässerschutz ist wichtig, aber eine bedarfsgerechte Düngung von Zwischenfrüchten und Kulturpflanzen steht dem nicht entgegen. Gemäß § 42 UVPG ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu verpflichtet, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Referentenentwurf der Verordnung durchzuführen. Dort kann und sollte sich jeder Betroffene beteiligen, dessen Belange durch den Entwurf berührt werden. Das kann entweder schriftlich an das Ministerium erfolgen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 711, Rochusstr. 1, 53123 Bonn

zum Stichwort: ‚Umweltbericht‘.

Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme unter dem gleichen Stichwort an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0228/995294262 gesendet werden.

Die Frist der Beteiligung endet am 2. April 2020. Grundsätzlich sollte sich jeder Betrieb äußern und seine Betroffenheit durch die Neuauflage der Düngeverordnung darstellen. Bitte senden Sie deshalb eine individuelle Stellungnahme an das Ministerium. Einheitliche Stellungnahmen von verschiedenen Landwirten werden als eine Einzige angesehen, deshalb sollte kein Vordruck verwendet werden. Als Hilfestellung bieten wir eine kleine Argumentationshilfe an. Die Verordnung soll bereits am 3. April beraten werden, deshalb kann ggf. eine Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen bei weiteren Schritten hilfreich sein.

Anhänge:
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