Mitgliederservice
- Details
Unser Angebot für Sie:
- Wahrnehmung und Bündelung landwirtschaftlicher Interessen vor Ort
- Rechtliches in allen Fragen rund um Landwirtschaft und Umwelt auch mit Familienrecht, Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
- Alles zu landwirtschaftlichen Sozialversicherungen und der Berufsgenossenschaft
- Landwirtschaftliche Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten
- Hilfestellung in Steuerfragen
- Rechtsprechtage
- Vertretung gegenüber Behörden und Dritten
- Düngemittelbilanzen und Antragsberatung
- Vermittlung von Zahlungsansprüchen
- Veranstaltungen zu aktuellen Themen
- Sprachrohr der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit, Schule etc.
- Spezielle Mitgliederinformationen für Kassel
- HBV-Infos
- Begleitung bei der Erstellung von Solaranlagen
- Vertragserstellung in der Landwirtschaft
- Versicherungsfragen
- Bereitstellung von Sondertarifen bei Strom, Neuwagen und weitere Angebote
- Und vieles mehr…
Sie wollen Mitglied werden?
Unten das Anmeldeformular zum ausdrucken!
Ausgefülltes Formular bitte per Post oder Fax an uns zurückschicken:
Kreisbauernverband Kassel e.V.
Frankfurter Straße 295
34134 Kassel
Telefon: 0561-41411
Fax: 0561-471818
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
Arbeitgeberbescheinigung Coronavirus-Impfung
Bescheinigung landwirtschaftlicher Betrieb
Die Priorisierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImfV für die Ernährungswirtschaft möglich. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Region Kassel gilt dies insbesondere auch für die Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben. Der Beleg der Selbständigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben ist durch Bescheinigung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, insbesondere der Landwirtschaftlichen Krankenkasse wohl aber auch durch die Bescheinigung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, möglich. Zusätzlich können wir als Berufsverband eine Bescheinigung für die aktiven Betriebe ausstellen. Soweit Sie Mitarbeiter beschäftigen, können Sie beiliegende Erklärung Ihrem Mitarbeiter mit auf den Weg geben.
Sprechen Sie uns gern bezüglich der Ausstellung von Bescheinigungen an.
Auslegefrist A44
Unterlagen zum neuen Planfeststellungsverfahren Bundesautobahn A 44 zwischen Kaufungen und Helsa liegen bis zum 25.05.2021 bei den öffentlichen Stellen, insbesondere beim Regierungspräsidium Kassel aus. Wir haben auch diesbezüglich Unterlagen erhalten.
Wir empfehlen allen Eigentümern landwirtschaftlicher Betriebe, die direkt oder indirekt von der Planung der A44 betroffen sind, Stellungnahmen einzureichen. Hierbei sind wir gern behilflich.
Mit den Ortsbauernverbänden und den Ortslandwirten sind wir im direkten Austausch und begleiten auch die Stellungnahmen der Ortsbauernverbände, der Ortslandwirte und der Jagdgenossenschaften.
Bei Fragen und zur Abstimmung von Terminen steht die Geschäftsstelle gern bereit.
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Coronavirus-Impfverordnung - Priorisierte Impfung für in der Landwirtschaft Tätige
Seit Freitag, dem 23. April 2021 können sich Personen nach §4 Corona-Impfverordnung für einen Impftermin in Hessen registrieren. Hierunter fallen neben der Gruppe 3 -u.a. Personen über 60 Jahre, im Lebensmitteleinzelhandel Tätige- auch Landwirte, deren mithelfende Familienangehörige und deren Arbeitnehmer (§4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV).
Der Nachweis für die Zugehörigkeit zur Kritischen Infrastruktur (Ernährungswirtschaft) kann z.B. über den letzten Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erfolgen. Für den Unternehmer ergibt sich aus diesem i.d.R. auch sein Unternehmerstatus und damit die besonders relevante Position. Sofern die Zugehörigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens zur Kritischen Infrastruktur bezweifelt werden sollte, kann auf die KRITIS-Leitlinien des BMEL verwiesen bzw. diese ergänzend vorgelegt werden.
Den ggf. weiteren im Betrieb in relevanter Position Tätigen sollte der Unternehmer eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit und besondere Relevanz für das Unternehmen ausstellen.
Soweit keine entsprechenden Formulare des jeweiligen Bundeslandes zur Verfügung stehen, können diese Formulare gerne bei uns beantragt werden.
Hierfür können Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden oder Sie rufen uns unter Telefon-Nr. 0561/41411 an.
Statistik Hessen - Bodennutzungshauptuntersuchung
In den letzten Tagen wurde vom Hessisch Statistischen Landesamt wieder die jährliche Bodennutzungshaupterhebung versandt. Diese ist für das Jahr 2021 bis zum 15. Mai 2021 über die Online-Meldung zu versenden.
Seit August 2013 sind alle Unternehmen und Betriebe zur Abgabe der Daten gesetzlich verpflichtet, wenn eine Meldeverfahren angeboten wird.
Für die Meldung gehen Sie bitte über https://statistik.hesssen.de und klicken auf „IDEV ONLINE MELDUNG“. Die dafür benötigten Anmeldedaten haben Sie mit Ihrem Schreiben erhalten.
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Antragsrunde Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft startet ab heute, dem 14.04.2021 die Online-Registrierung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Diese läuft bis zum 21.04.2021.
Link: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/
Gelbe Gebiete, Phosphoreinträge
In Hessen ist nunmehr auch eine Modellierung des Phosphoreintrages durch HLNUG mit dem Forschungszentrum Jülich vorgenommen worden. Wir werden uns auch in den „Roten Gebieten“ mit den „Gelben Gebieten“ auseinanderzusetzen haben. Im Landkreis Kassel sind größere Gebiete betroffen.
Digitaler Tag Wolf
Der NABU ruft den Tag des Wolfs aus. Im Gegenzug möchte der Deutsche Bauernverband mit einem digitalen Aktionstag auf die Probleme der Weidetierhalter aufmerksam machen. Wir wollen nicht nur Rissbilder zeigen, sondern lieber in persönlichen Videos Geschichten erzählen, wie Sie sich als Tierhalter fühlen, die schon Erfahrungen mit dem Wolf gemacht haben.
Bitte schicken Sie uns ein kurzes Videostatement (Länge 30 Sekunden bis 1 Minute) im Querformat zu, bei denen die persönliche Betroffenheit, Wut oder Angst mit diesem Thema zum Ausdruck kommt.
Als Hilfe können folgende Fragen erscheinen: Haben Sie Risse in Ihren Beständen? In welchem Umfang? Wie fühlt man sich als Tierhalter beim Anblick von gerissenen Tieren? Wie blicken Sie in Ihre Zukunft?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Stephanie Wetekam (KBV Waldeck), Tel. 0171 8678 645 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Das Video sollte bis zum 16.04.2021 eingehen.
Der Hessische Bauernverband wird die Videos gebündelt an den Deutschen Bauernverband weiterleiten.
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Anpassung Entschädigungssätze durch Änderung Netzausbau Beschleunigungsgesetz und Änderung der Stromnetzentgeltverordnung - Wahle-Mecklar höhere Entschädigungssätze
Durch die Änderungen der Stromnetzentgeltverordnung ist es möglich, dass für die Dienstbarkeitsentschädigung von Eigentümern 25 % statt 20 % für Freileitungen geleistet werden. Bei dem angenommenen Grundstückswert von 4,00 €/qm ergibt dies eine Steigerung um 0,20 € von 0,80 € auf 1,00 €/qm Schutzstreifen Entschädigung für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Gleichzeitig wird der Beschleunigungszuschlag von 0,30 € auf 0,75 €/m² angehoben (75 % der Dienstbarkeitsentschädigung). Sofern Sie von der Wahle-Mecklar betroffen sind, können obwohl die Änderung der Stromnutzungsentgeltverordnung nur Dienstbarkeitsentschädigungsanpassungen ab dem 16.05.19 vorsieht, regelmäßig in Anspruch genommen werden, da ein Rahmenangebot der TenneT an den Hessischen Bauernverband dies vorsieht. Einige Mitglieder sind bereits angeschrieben worden.
Neuer Ärger mit Saatgut Treuhand
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass abgegebene Unterlassungserklärungen für die Sorte nunmehr zur Auslösung der Vertragsstrafe führen. In der Regel übersteigt dies weit den Wert des Nachbaus und der Z-Lizenz. Die Vertragsstrafe ist völlig unverhältnismäßig. Wir empfehlen dringend, Sorten für die eine Unterlassungserklärung abgegeben werden musste, nicht mehr nachzubauen. Sie laufen ansonsten Gefahr, die üblicherweise angedrohten 6.000,00 € zahlen zu müssen. Achten Sie ferner darauf fristgerecht bis zum 30.06.2021 die Nachbauerklärung abzugeben. Nach dem aktuellen Urteil muss sogar der Geldbetrag des Nachbaus an diesem Tag bei der Saatgut Treuhand eingehen.
Pflanzenschutzmittelkartell; Klägergemeinschaft von Mitgliedern des Hessischen Bauernverbandes
Seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln. 2015 führte das Bundeskartellamt bei den führenden und größten deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch. Am 13. Januar 2020 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. €. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und im Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel abgestimmt haben. Aufgrund der bislang bekannten Strukturen des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Bauernverbandes geschädigt worden sind. Wir können in Zusammenarbeit mit der auf das Kartellrecht spezialisierten Kanzlei “MJG Rechtsanwälte“ die Möglichkeit einer Schadenersatzklage ohne Kostenrisiko anbieten. Die Kanzlei arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der im Erfolgsfall 25 % der zugesprochenen Schadenssumme erhält.
Unter folgendem Link können sich Mitglieder des Hessischen Bauernverbandes für die Klägergemeinschaft bis zum 14. Mai 2021 verbindlich registrieren. Ihre Daten werden an die Kanzlei „MJG Rechtsanwälte“ weitergeleitet. Zudem erklären sie sich mit der Registrierung bereit, dass die Daten an ihren Kreisverband weitergeleitet werden. Bevor die Mitglieder der Klägergemeinschaft beitreten, weisen wir darauf hin, dass diese für die Klage die Rechnungsbelege für den Bezug der Pflanzenschutzmittel heraussuchen und in Form einer pdf-Datei dem Anwalt zur Verfügung stellen müssen. Die Felder sollten vollständig ausgefüllt werden: https://psmklage.hessischerbauernverband.de/
Rote Gebiete: Hydor Consult beauftragt
Bezogen auf die Roten Gebiete haben wir zur weiteren Überprüfung der Grundwassermessstellen Gudensberg-Glisborn und Volkmarsen-Külte zusammen mit den Kreisbauernverbänden Waldeck und Kurhessen das Ingenieurbüro HYDOR Consult GmbH um Dr. Hannappel beauftragt. In der Beauftragung geht es insbesondere darum darzustellen, dass die Messstellen repräsentativ für den Grundwasserkörper sind. Wir werden im Folgenden weiter von Ihnen Daten abfragen, die belegen und unterstützen sollen, dass die Grundwassermessstellen unvollständige Ergebnisse liefern.
Für jeden Messstellenstandort gibt es inzwischen Verfahren. Auch wenn dies keine Landwirte aus dem Landkreis sind, ist jedenfalls eine Überprüfung jeder Grundwassermessstelle gewährleistet, da sich nicht an Landkreisgrenzen orientiert wird, sondern an den Gebieten des jeweiligen Grundwasserkörpers.
Freundlicherweise haben bereits einige Landwirte eine finanzielle Unterstützung überweisen, andere haben diese zugesagt. Die hierzu eingeworbenen Gelder werden zur Finanzierung der Gutachten verwandt.
Achtung! Erhöhung Beitragszuschuss Landwirtschaftliche Alterskasse
Die Grenzen für einen Beitragszuschuss zur Landwirtschaftlichen Alterskasse wurden deutlich ab dem 01.04.2021 von 31.000,00 € für Ehepaare auf 47.376,00 € bzw. bei Einzelpersonen von 15.500,00 € auf 23.688,00 € angehoben.
Damit wird eine berufsständische Forderung erfüllt, nachdem jahrelang die Beitragszuschussgrenze nicht „angefasst“ wurde. Es bedeutet eine wesentliche Verbesserung für landwirtschaftliche Betrieb mit geringerem Einkommen, einen Beitragszuschuss zu erwirken. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Beitragszuschuss rückwirkend zum 01.04.2021 bis spätestens 31.07.2021 beantragt werden muss.
Gerne stehen wir bei der Antragstellung mit unserer Geschäftsstelle bereit.
Hierzu benötigen wir insbesondere den Einkommensteuerbescheid.
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Mitgliederversammlung 2021
Wir möchten in diesem Jahr vor der Ernte im Juni eine Mitgliederversammlung durchführen. Wir hoffen, dass zu diesem Zeitpunkt die Corona-Beschränkungen eine Präsenzveranstaltung zulassen. Diese wird ggf. in einer Maschinenhalle auf einem landwirtschaftlichen Betrieb an der frischen Luft stattfinden. Wir werden ca. 3 Wochen vor einem möglichen Veranstaltungstermin die dann herrschende Corona-Lage anschauen und entscheiden, ob eine Präsenzveranstaltung vertretbar ist, oder ob im Jahr 2021 die Mitgliederversammlung als Onlineveranstaltung stattfinden muss.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur kurzfristig organisieren können. Wir wünschen uns, dass dann eine klare Entscheidung für eine Versammlung getroffen werden kann.
Unterstützung für Verfahren „Rote Gebiete“
Unser Verbandsgebiet ist von den Grundwassermessstellen in Gudensberg-Glisborn und Volkmarsen-Külte betroffen. Diese haben dazu geführt, dass es Gebietsausweisungen in Baunatal, Teilen von Schauenburg und Teilen des Gebiets der Stadt Wolfhagen samt Ortsteilen gibt.
Der Hessische Bauernverband führt über die Rechtsanwaltskanzlei L & F hiergegen Verfahren. Darüber hinaus werden zur Darlegung, dass die Grundwassermessstellen und die Gebietseinteilung nicht sachgerecht erfolgt Gutachten notwendig. Der Hessische Bauernverband trägt dabei die Kosten für ein Rahmengutachten für ganz Hessen. Für die Grundwassermessstellen werden jedoch Einzelgutachten notwendig. Für die Gutachten pro Grundwassermessstelle belaufen sich die Kosten auf je ca. 7.000,00 € sowie die Kosten für die Durchführung eines Verfahren, welches etwa 7.000,00 € beträgt.
Wir bitten um Kostenbeteiligung zur Unterstützung dieser Verfahren. Dabei nutzt uns allen sicherlich die genaue fachliche Aufarbeitung der Grundwassermessstelle über das Verfahren hinaus, da dann eine Neuberechnung für einen gesamten Grundwasserkörper stattfinden würde. Wir sind dankbar dafür, dass sich rund 20 Betriebe bereits jetzt bereiterklärt haben, eine Kostenbeteiligung vorzunehmen. Wir hatten als Anhaltspunkt für eine sinnvolle Beteiligung gegeben, die betroffenen Betriebe mit einem einmaligen Betrag von 10,00 €/ha zu unterstützen.
Wir würden Sie bitten, sich ebenfalls zu beteiligen und unter der Angabe des Verwendungszweck „Beteiligung Beratung Grundwassermessstelle/Gutachten“ auf unser Konto bei der
Volksbank Kassel Göttingen
IBAN: DE71 5209 0000 0000 3180 00
BIC: GENODE51KS1
zu überweisen. Dies dient dazu, dass solidarisch für eine sachgerechte Aufarbeitung der betroffenen Grundwassermessstelle gearbeitet wird.
Natürlich ist Verfahren mit einem Prozessrisiko verbunden und auch, dass bei Erfolg eines Verfahrens es zu einer geänderten Gebietsausweisung kommen kann.
Protestaktion und Mahnwache - Insekten- und Gewässerschutz MIT der Landwirtschaft
Zurzeit läuft eine intensive Mahnwache in Wiesbaden vor Landtag, Staatskanzlei und Landwirtschaftsministerium. Ob die zugesagten Gespräche mit den Ministerpräsidenten einen Erfolg haben, werden wir genau beobachten, denn die Einschränkungen durch das geplante Insektenschutzgesetz sind nicht hinnehmbar. Wir haben auch die örtliche Presse angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Bislang ist die Presse nicht bereit unsere Vorwürfe gegen die Insektenschutzgesetzgebung und die Auswirkung im Landkreis Kassel aufzunehmen.
Zur Öffentlichkeitsarbeit bieten wir Ihnen entsprechende DIN-A0 Plakate an und bereiten darüber hinaus Plakate in Bannergröße (Bauzaunformat) vor. Die Kosten für die DIN-A0 Planen betragen 20,00 €. Es stehen die beigefügten Motive zur Auswahl.
Bitte geben Sie ihre Bestellung bis Montag 01.03.2021 unter Tel. 0561-41411 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf.
Die Kosten für das Banner in Bauzaunformat (340 cm x 173 cm) belaufen sich auf 45€ und können ebenfalls bis Montag 01.03.2021 unter Tel. 0561-41411 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.
Das Motiv hierfür sieht wie folgt aus:
- Details
Terminhinweise:
24.02.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema Pflanzenschutz
Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen
26.02.2021, 10.00 Uhr: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildungsveranstaltung
(ONLINEVERANSTALTUNG) der LLH-Pflanzenbauberatung Anmeldung unter www.llh.hessen.de
03.03.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema: Leguminosen
Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen
10.03.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema: Zuckerrüben
Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen
17.03.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema: Mais
Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen
Gemeinsamer Antrag
Der gemeinsame Antrag wird in diesem Jahr erstmalig ausschließlich digital zur Verfügung stehen. Die Zugangsdaten sind identisch mit denen der Zi-Datenbank. Wer seinen PIN vergessen hat, aber über eine E-Mailadresse verfügt, die beim Fachbereich Landwirtschaft, Hofgeismar, hinterlegt ist, kann darüber kostenlos einen neuen PIN anfordern. Wer sich eine neue E-Mailadresse zulegen möchte, sollte diese Adresse ebenfalls beim FB Landwirtschaft melden.
Wer über keine E-Mailadresse verfügt, kann über das HVL (Tel.: 06631/78450) kostenpflichtig eine neue PIN bestellen.
Wie gewohnt unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung (den Hygieneregeln entsprechend). Sprechen Sie uns einfach an (0561-41411).
Nitrat „belasteter“ und Phosphor „eutrophierter“ Fläche
Unter www.geoportal.hessen.de
- Die eigentliche Gebietsausweisung wird durch Karten bei den Regierungspräsidien und über das Geoportal Hessen (https://www.geoportal.hessen.de) im Internet erfolgen.
- Da das Raster für die Ausweisung der Gebiete sich nicht an Schlaggrenzen hält, überprüfen Sie im Vorfeld, ob über 50% des Schlages als mit Nitrat belastet gilt. Dann ist der Gesamtschlag mit entsprechenden Auflagen zu beachten.
- Für Hessen gilt außerdem: Vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdüngern, sowie organisch und organisch/mineralischen Substanzen muss deren Gesamt und Ammonium – Stickstoffgehalt und Phosphat mittels einer Untersuchung festgestellt werden, die nicht älter als 2 Jahre sein darf!
- Die hessische Ausführungsverordnung sieht eine digitale Dokumentation vor. Die Datenbank wird allerdings voraussichtlich erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen.
Schweinehalter aufgepasst - Corona-Überbrückungshilfe III
Bei der Corona-Überbrückungshilfe III ist auch eine Beantragung für landwirtschaftliche Nutztierhalter möglich. Die Unterstützung gilt für Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von min. 30 % verzeichnen. Sie erhalten Fixkostenzuschüsse, je nach Höhe des Umsatzeinbruchs zwischen 40-90 % der Fixkosten. Auf Drängen des Bauernverbandes werden auch Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet. Die Überbrückungshilfe III kann für diejenigen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in dem ein coronabedingter Umsatzrückgang von min. 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter.
Die Überbrückungshilfe kann durch Ihren prüfenden Dritten, z. B. LBH-Steuerberater, erfolgen.
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft
Am 9.02.2021 trat die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Ab diesem Tag laufen die Übergangsfristen. Die wesentlichen Änderungen sind:
Die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum wird nach einer Übergangszeit von 8 Jahren verboten.
Sauen sollen vom Absetzen bis zur Besamung mehr Platz erhalten (mind. 5 m² je Sau). Die Übergangszeit liegt auch bei 8 Jahren.
Sauen dürfen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel max. fünf Tage um den Geburtstermin herum fixiert werden. Die Übergangszeit hierfür beläuft sich auf 15 Jahre.
Auch in der Haltung von Kälbern ergeben sich Änderungen. So muss Kälbern bis sechs Monaten ein weicher oder elastisch verformbarer, trockener Liegebereich zur Verfügung stehen. Die Übergangsfrist endet in drei Jahren.
Insektenschutzpaket
Der Kreisbauernverband Kassel hat die örtlichen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen im Bundestag aufgefordert, sich gegen das Insektenschutzpaket, so wie es das Bundeskabinett beschlossen hat, bei der Bundestagsentscheidung zu stellen. Wir haben darauf hingewiesen, dass kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, vergleichbar dem Niedersächsischen Weg, zu bevorzugen sind. Wir haben darauf hingewiesen, dass der Landkreis Kassel vom Insektenschutzpaket massiv betroffen wäre. Es sind rund 358 ha Ackerland und 1.525 ha Grünland im Landkreis Kassel betroffen. Dies entspricht der Fläche von 39 hessischen Durchschnittsbetrieben, die komplett mit Einschränkungen leben müssten. Hinzu kommen noch Einschränkungen durch die zusätzlichen Beeinträchtigungen im Rahmen der Gewässerrandstreifen. Überraschend haben die Vertreter der SPD mitgeteilt, dass es eine hessische Initiative gibt die Öffnungsklauseln, die die Beeinträchtigungen vermindern könnten, zu nutzen. Wir werden die Abgeordneten an dieser Rückmeldung messen.
Agrardieselantragstellung digital
Die geplante digitale Agrardieselantragstellung stellt viele Mitglieder vor Herausforderungen. Es sind in diesem Jahr Papieranträge weiterhin möglich. Wir stehen Ihnen hierbei gern zur Seite. Wir haben angemahnt, dass die digitalen Antragswege genutzt werden müssen, um Verzögerungen der Wartezeit zu vermeiden.
Wichtig bei der Antragstellung ist die Auswahl eines Geschäftskundenkontos. Wenn zuerst ein Konto im Zollportal angelegt wurde und im Anschluss die Elster- Zertifizierungsdatei angelegt wurde, kann das zu Problemen führen. Eine Löschen des Geschäftskunden im Zollportal und anschließende Neueinrichtung können helfen.
Kündigung Pachtverhältnisse durch die Stadt Wolfhagen
Seitens der Stadt Wolfhagen wurden unerwartet gegenüber unserer Mitgliedern Kündigungen von Pachtverhältnissen ausgesprochen. Der Umgang mit häufig langjährigen Pächtern und der Landwirtschaft insgesamt ist mit diesen massenhaften Schreiben nicht akzeptabel. Die Bereitschaft der Landwirtschaft für die Kooperation wird so unnötig strapaziert.
Die Stadt Wolfhagen hat nach Aufforderung durch den Kreisbauernverband Nachbesserung zugesagt: Solange keine Klärung erfolgt ist, sollen Kündigungen nicht zu Flächenherausgaben im laufenden Pachtjahr führen. Wir stehen im Gespräch und entwickeln Lösungen im Laufe des Frühjahrs. Bei Flächen, bei denen die Kündigung in diesem Jahr wirksam würde, können Sie eine schriftliche Bestätigung anfordern, dass, solange keine endgültige Lösung gefunden wird, diese Flächen weiterbewirtschaftet werden dürfen.
Zwischenfrüchte HALM C.2 - Auszahlung in Roten Gebieten
Der Kreisbauernverband forderte, die Förderung bei Betrieben in einer laufenden Förderperiode bis Ende der Laufzeit weiterhin voll auszuzahlen, da zum Eintritt der Förderperiode nach HALM C.2 eine erneute Änderung der Düngeverordnung nicht absehbar war.
Auf Nachfrage des Hessischen Bauernverbandes bestätigte das Ministerium, dass in den § 13-Gebieten der Zwischenfruchtanbau nicht gefördert werden darf, da es sich um eine verpflichtende Maßnahme handelt, die eine Förderung ausschließt. Das Ministerium verwies auch auf die Revisionsklausel der HALM-Richtlinien.
Diese besagt, dass Betriebe der Anpassung des Zuwendungsbescheids nicht zustimmen müssen. Es werden keine Rückforderungen fällig, wenn sich wesentliche Inhalte der Richtlinien ändern. Das gilt auch, wenn nicht mehr die gesamte Verpflichtungsdauer eingehalten werden kann.
Betroffene Betriebe können also den HALM C.2 mit Berufung auf die Revisionsklausel vorzeitig beenden oder die Verpflichtung auch Flächen außerhalb des §13- Gebietes legen, da HALM C.2 nicht flächenfixiert ist. Ein Anschreiben seitens des HMUKLV der betroffenen Betrieb ist geplant.
Strafanzeige nach ASP-Fund
Nach der Entdeckung von rund 500 kg Schweinefleisch, welches mit Viren der Afrikanischen Schweinepest verseucht war, blieb die Auskunft des Veterinäramtes und des HMUKLV vage. Daher hat der Bauernverband zur Aufklärung und Verfolgung des Sachverhalts Strafanzeige gegen den Fahrer des Lkws wegen des Verdachts der gesetzwidrigen Einfuhr von verseuchten Fleischerzeugnissen und des illegalen Fleischhandels bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.
- Details
Terminhinweise:
10.02.2021 19.00 – 20.30 Uhr Digitaler Landwirtestammtisch
„Frühjahrsempfehlung im Ackerbau“
Landwirtestammtisch „Frühjahrsempfehlungen im Ackerbau“
Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Werra-Meißner laden wir Sie herzlich zu einem Online-Landwirtestammtisch zum Thema „Frühjahrsempfehlungen im Ackerbau“ mit Frank Hahn und Marc Fricke-Müller vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ein.
Die Veranstaltung beginnt am 10.02.2021 um 19.00 Uhr.
Sie können Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0561-41411 anmelden und erhalten die Zugangsdaten per Mail.
Aktionsprogramm Insektenschutz gefährdet Landwirtschaft
Präsident Rukwied wandte sich wegen der am 10.2. geplanten Verabschiedung des Insektenschutzpaketes im Kabinett an mit einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel. Dort erläuterte er die Betroffenheit und das Unverständnis der Landwirtinnen und Landwirte. Die Kreisvorsitzenden unterzeichneten das Schreiben ebenfalls. Auch wir vom Kasseler Kreisbauernverband unterstützten das Schreiben und meldeten die betroffenen Flächen. Allerdings sind im Landkreis Kassel 360 ha Ackerflächen betroffen, die Grenze zur Mitunterzeichnung wurde bei 1000 ha gezogen.
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, hat Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun in einem sehr kurzfristig anberaumten Gespräch auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Volker Lein in Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) eindringlich darauf hingewiesen, dass die geplante Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz die landwirtschaftliche Erzeugung massiv gefährdet und bewährte kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch hartes Ordnungsrecht zunichte gemacht werden. Zur Untermauerung der berufsständischen Forderungen überreichte Schmal dem Chef des Bundeskanzleramtes ein Positionspapier.
Gleichzeitig demonstrierte der Deutsche Bauernverband in Berlin- unter Einhaltung der Corona-Regelungen- vor dem Kanzleramt mit einigen Vertretern der Landesverbände gegen das geplante Insektenschutzgesetz.
Weitere Aktionen sind geplant.
Online-Kampagne „Insektenschutz“
Im Vorfeld der Beratungen des Insektenschutzgesetzes im Bundeskabinett am 10. Februar, wird es am kommenden Wochenende (6. und 7. Februar) eine bundesweite digitale Kampagne zum Insektenschutzgesetz geben.
Mit geeigneten Botschaften sollen die gravierenden Auswirkungen des Gesetzes dargestellt und die berufsständischen Forderungen „plakativ“ auf den Punkt gebracht werden. Hierbei bitten wir um Ihre Unterstützung, um möglichst viele Menschen über die Sozialen Meiden zu erreichen.
Bitte um Teilnahme an der Online Beteiligung Wasserstrategie
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine öffentliche online-Beteiligung für die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie gestartet, die bis 10. Februar 2021 läuft.
Die Wasserstrategie soll den langfristigen Rahmen für die Wassernutzung in Deutschland vorgeben und Antworten darauf gebe, wie im Jahre 2050 die Wasserversorgung für Mensch und Umwelt in der benötigten Menge und Qualität gesichert werden kann. Die online-Beteiligung umfasst die vier Bereiche „Wasserqualität“, „Finanzierung“, „Sensibilisierung“ sowie „Klimawandel“, in die ein Freitext eingegeben werden kann, und eine themenübergreifende Umfrage. Zudem werden Informationen zu jedem der vier Bereiche bereitgestellt, z. B. zum Thema landwirtschaftliche Stoffeinträge oder Trinkwasseraufbereitung. Nach unserer Ansicht muss eine Wasserstrategie ganz klar den Vorrang der landwirtschaftlichen Wassernutzung für die Lebensmittelerzeugung vor anderen Nutzungsformen(Industrie, Energie, Haushalte) und nach der Trinkwasserversorgungfestschreiben. Dies gilt auch bei eventuell zunehmender saisonaler und regionaler Wasserknappheit als Auswirkung des Klimawandels. Keinesfalls dürfen zudem Gewässerschutz und Lebensmittelproduktion gegeneinander ausgespielt werden. Für die Beteiligung am online-Dialog hat der DBV Stichpunkte vorbereitet, die für die Freitextbeantwortung verwendet werden können (Anlage). Es kann erwartet werden, dass sowohl Wasser-als auch Umwelt- und Naturschutzverbände eine möglichst große Beteiligung im online-Dialog anstreben.
Wir bitten deshalb um eine möglichst breite Beteiligung des Berufsstandes bis zum 10. Februar 2021 unter https://dialog.bmu.de/bmu/de/home, wofür eine einmalige Registrierung notwendig ist.
Einführung einer Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft
Die hessische Landesregierung hat im Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode ausgeführt, dass moderne IT-Anwendungen Landwirtinnen und Landwirten, Verbraucherinnen und Verbrauchern und Umwelt gleichermaßen nutzen und das Land neben der Schaffung einer gesonderten Innovationsberatung zur Landwirtschaft 4.0 auch entsprechende Investitionen fördern will, um die Digitalisierung für unsere Landwirtschaft nutzbar zu machen. Ziel der Förderung ist eine wirtschaftliche und effiziente Produktionsweise und die Verringerung der Umweltbelastungen.
Im Detail sollen folgende fünf Fördergegenstände gefördert werden:
- Erwerb von Agrarsoftware einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung – 500 EUR einmaliger EUR Zuschuss (Festbetrag), Mindestinvestitionsvolumen 1.500 EUR netto
- Einsatz von Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung – Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens; ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent; Mindestens 10.000 EUR nachgewiesene zuwendungsfähige Netto-Ausgaben; Förderobergrenze 30.000 EUR je Einheit / System
- Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes – Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens; ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent; Mindestens 10.000 EUR nachgewiesene zuwendungsfähige Netto-Ausgaben; Förderobergrenzen zwischen 25.000 und 100.000 EUR je nach Fördergegenstand
- Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls – Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens; ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent; Mindestinvestitionsvolumen 2.000 EUR; Förderobergrenze 15.000 EUR je System
- Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (über die seitens des LLH bestehenden Angebote hinaus) in folgenden vier Bereichen: Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings und Gewährleistung der IT-Sicherheit – Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars; Maximal 600 EUR je Tagewerk; insgesamt maximal 6.000 EUR
Förderanträge können ausschließlich online über das Agrarportal Hessen gestellt werden: https://agrarportal-hessen.de/
Weitere Einzelheiten zu der neuen Fördermaßnahme können unter https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/foerderung-der-digitalisierung-in-der-landwirtschaft eingesehen werden.
- Details
Terminhinweise:
14.01.2021 18.00 – 20.00 Uhr Eröffnung der Grünen Woche (digital)
19.01.2021 19.00 – 20.00 Uhr Digitaler Landwirtestammtisch
Landwirtestammtisch „Düngeverordnung 2021- Was gilt jetzt?“
Nachdem die Düngeverordnung 2017 in Kraft treten, wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Da kann leicht der Überblick über aktuelle Regelungen verloren gehen- vor allem, seit der letzten, gravierenden Änderung, die seit 01. Januar 2021 gilt.
Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Werra-Meißner laden wir Sie herzlich zu einem Online-Landwirtestammtisch zum Thema „Düngeverordnung 2021- Was gilt jetzt?“ mit Marie-Christin Mayer vom Hessischen Bauernverband ein. Die Veranstaltung beginnt am 19.01.2021 um 19.00 Uhr.
Sie können Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden und erhalten die Zugangsdaten per Mail.
Alternativ können Sie unter dem Link https://hessischerbauernverband-lsf.my.webex.com/hessischerbauernverband-lsf.my/j.php?MTID= m731df004ea6cc8483d7fd2a5c59c340b an der kostenlosen Veranstaltung teilnehmen.
„Rote Gebiete“
Wir haben die Mitglieder nochmals angeschrieben, die ihren Betriebssitz in den Gemarkungen haben, die „rote Gebiete“ nach § 13a Düngeverordnung enthalten. Dabei geht es darum zu eruieren, ob Klagen auch im Kasseler Raum gestartet werden. Der Hessische Bauernverband wird einige Klageverfahren mit begleiten. Sofern Betriebe Flächen in „roten Gebieten“ bewirtschaften, jedoch nicht dort ihren Betriebssitz haben, können sich diese ebenfalls mit der Thematik auseinandersetzen.
Uns als Verband ist es wichtig fortlaufend die betroffenen Mitglieder zu bündeln und zu informieren.
Dabei ist ein Kern darzulegen, dass die Gebietsausweisung bislang weder sachgerecht noch transparent nachvollziehbar erfolgt ist. Dies haben wir fortlaufend und mehrfach dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch mitgeteilt.
Die Möglichkeiten der Normenkontrolle sind mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde kann auch eine Solidarität dadurch erzeugt werden, sich anteilig an Kosten von Verfahren von Berufskollegen zu beteiligen. Sofern hierzu Interesse besteht, können Sie sich gern an die Geschäftsstelle wenden.
Ende der Sperrfrist
Am 15. Januar endet die Sperrfrist für Festmist, d.h. ab 16. darf wieder Festmist aufgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass auf gefrorenen Boden KEIN N-Dünger aufgebracht werden darf, das betrifft auch Festmist! Im roten gebiet endet die Sperrfrist für Festmist am 31.01.
Bevor eine N-Düngung, unabhängig ob mineralisch oder organisch erfolgt, muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Wichtig: Die Herbstdüngung zu Raps und Gerste im Herbst muss zu 100% bei der Frühjahrsberechnung angerechnet werden.
Befreiung von der Dokumentationspflicht - Düngebedarfsermittlung
Von der Düngebedarfsermittlung sind folgende Betriebe befreit:
In nicht belasteten und nicht eutrophierten Gebieten (N und P) mit
weniger als 30 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
nicht mehr als maximal 3 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
einem jährlichen Nährstoffanfall von weniger als 110 kg Gesamtstickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern des eigenen Betriebes,
und
ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.
In belasteten oder eutrophierten Gebieten mit
weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
nicht mehr als maximal 2 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
einem jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern von weniger als 750 kg Gesamtstickstoff je Betrieb,
und
ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.
Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Saatgut kann bestellt werden
Die 2017 gestartete Gemeinschaftsinitiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Landwirte und Imker sind Partner“ hat sich von Beginn an sehr positiv entwickelt und ist ein gelungenes Beispiel zur Verbesserung der Artenvielfalt in unserem Bundesland.
Bis zum 27. Januar können Sie Saatgut für Blühstreifen über den Kreisbauernverband bestellen und in der Geschäftsstelle abholen (Tel. 0561-41411 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Das konventionelle Saatgut kostet 6,10 € je kg inkl. MwSt, das Öko-Saatgut kostet 7,17 € je kg inkl. MwSt.
Die Aussaatstärke liegt zwischen 8 und 10 kg/ha.
Technische Probleme bei der Darstellung der „roten und gelben Gebiete“ im Geoportal Hessen
Im Geoportal Hessen https://www.geoportal.hessen.de/ sind die als nitratbelasteten bzw. eutrophierten Gebiete nach der Hessischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ausgewiesen. Allerdings gibt es jedoch Probleme bei der Darstellung, wenn die Karten mit dem Chrome-Browser aufgerufen werden- die Gebiete nicht angezeigt. Auch wenn in einem anderen Browser die Gebiete zu sehen sind, sind die Karten für die praktische Umsetzung nicht geeignet, da die Gebietsgrenzen nicht schlagbezogen dargestellt werden. Es ist auch nicht möglich, sich die Karten in einem sehr kleinen Maßstab anzeigen zu lassen. Wegen dieser technischen Probleme hat sich der Bauernverbandes mit einem Schreiben an Staatssekretär Oliver Conz, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt und eine Übergangsvorschrift für die Umsetzung der AVDüV eingefordert.
Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft – BMEL will Mittel aus der zweiten Jahreshälfte vorziehen
Das BMEL teilte mit, dass die IuZ-Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft „zeitnah“ mit Mitteln, die eigentlich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen waren, fortgesetzt werden soll.
Da der Internetauftritt der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter dem großen Andrang zusammenbrach, wurden bereits ab Mittag keine Anträge entgegengenommen.
Ein Vorziehen der IuZ-Mittel aus den Folgejahren 2022–2024 würde erfordern, dass ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden müsste. Dass so verfahren wird, zeichnet sich im Moment nicht ab.
Von den für dieses Jahr vorgesehenen 207 Millionen Euro Bundesmitteln für Investitionsmaßnahmen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen sollte nach bisherigem Stand die Hälfte in ersten Halbjahr 2021 und die andere Hälfte im zweiten Halbjahr 2021 Verwendung finden. Die Mittel für die erste Hälfte 2021 (103,5 Mio. Euro) werden auf die drei Förderbereiche wie folgt aufgeteilt:
- Maschinen der Außenwirtschaft 72,5 Mio. Euro (Antragstellung seit Montagabend nicht mehr möglich)
- Lagerstättenerweiterung für Wirtschaftsdünger: 26 Mio. Euro (Antragstellung weiter möglich)
- Gülleseparierung: 5 Mio. Euro (Antragstellung noch nicht angelaufen)
Agrardieselvergütung
Antragsteller, die auf den Serienbrief des Hauptzollamts Dresden reagiert und ihre E-Mail-Adresse bis zum 10.12.2020 mitgeteilt hatten, benötigen als Voraussetzung für das vereinfachte Anmeldeverfahren nur noch das zwingend erforderliche ELSTER-Zertifikat. Ihnen wurde ein Link für ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gesendet. Wer das noch nicht getan hat, kann sich unter www.zoll-portal.de als Geschäftskunde registrieren. Auch hier ist ein Elsterzertifikat oder erforderlich. Bis 2023 können Anträge auf Steuerentlastung noch mittels Papierantrag gestellt werden. Vertreterregelungen, wonach der Kreisbauernverband mit der Antragstellung beauftragt werden kann, sind voraussichtlich leider erst ab Juni 2021 möglich. Ab November 2021 ist eine Vertretung für Landwirte ohne E-Mail-Adresse und ohne ELSTER-Zertifikat vorgesehen. Bis dahin kann eine Vertretungsfunktion nur mit dem Papierantrag 1140/1142 ausgeübt werden.
Agrarpolitischer Jahresauftakt des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche
Mit Blick auf die anstehenden Wahlen zum Bundestag und zu sechs Landtagen möchte der Deutsche Bauernverband anlässlich der digitalen Grünen Woche 2021 den Spitzen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen am 14. Januar 2021 die Möglichkeit geben, die politischen Schwerpunkte und Ziele für die kommende Legislaturperiode vorzustellen und zu diskutieren. Hierbei wird es nicht nur um die Agrar- und Ernährungspolitik, sondern auch um die wirtschafts-, steuer- und mittelstandspolitische Programmatik gehen. Neben dieser Runde der Partei- und Fraktionsvorsitzenden wird die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner eine Ansprache halten.
Die Veranstaltung beginnt am 14. Januar um 18.00 Uhr und kann im Livestream unter www.bauernverband.de verfolgt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der IGW finden weitere interessante Veranstaltung des DBV (s. Homepage) statt, u.a.:
19.01.2021, 9:00-10:30 Uhr: Fachforum "Tierwohl in der Theke"
20.01.2021, 9:30-11:00 Uhr: Wolf und Weidetierhaltung – was ist notwendig für das Überleben der Weidetierhaltung?
Für die Veranstaltungen ist keine Anmeldung erforderlich, der Livestream kann unter www.bauernverband.de aufgerufen werden.
- Details
Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung
Am 01. Januar 2021 trat die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) in Kraft.
In den ausgewiesenen roten Gebieten gelten in Hessen zusätzliche Anforderungen:
- Wirtschaftsdünger darf nur ausgebracht werden, wenn vor dem Aufbringen der Gehalt an Stickstoff und Phosphat ermittelt worden ist. Diese Untersuchung muss alle 2 Jahre vorgenommen werden
- auf Ackerland darf maximal 130 kg/ha und Jahr Gesamtstickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden (ausgenommen ist Dünger aus Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost). Feldgemüsebaubetriebe können alternativ eine Stoffstrombilanz erstellen, deren Kontrollwert im gleitenden dreijährigen Mittel 75 kg/ha und Jahr nicht überschreiten darf.
Die eigentliche Gebietsausweisung wird durch Karten und über eine Datenbank erfolgen.
Viehverkehrs-Nummer für jeden Standort
Alle Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter sind zukünftig verpflichtet für jeden Standort ihres Betriebes eine eigene Betriebsregistriernummer zu beantragen, auch wenn sich die Standorte innerhalb einer Gemeinde befinden. Die Neuerung soll am 21.04.2021 in Deutschland in Kraft treten.
Wird der Neuregistrierung nicht nachgekommen, stehen dem Tierhalter im Seuchenfall keine Entschädigungen zu.
EEG-Novelle bei Bioenergie
Am 01. Januar trat die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) in Kraft.
Hierbei werden die Ausschreibungsvolumina für Strom aus Biomasse auf 600 Megawatt/Jahr angehoben. Die Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen steigen um jeweils ca. 2 ct/Kilowattstunde (kWh) für Neuanlagen auf 16,4 ct/kWh und auf 18,4 ct/kWh für Bestandsanlagen. Einen Bonus von 0,5 ct/kWh erhalten kleine Anlagen auf den Zuschlagswert. Zusätzlich zählt ein neues Zuschlagsverfahren: Wird das Volumen in einer Ausschreibung nicht ausgeschöpft, erhalten 20 Prozent der Gebotsmenge keinen Zuschlag, selbst wenn sie unter dem Gebotshöchstwert bleiben.
Die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung wird ab 2022 nur noch an Gebote aus dem Süden Deutschlands vergeben. Ein neues Ausschreibungssegment für die Südregion in Höhe von 150 MW/Jahr wird für hochflexible Biomethananlagen eingeführt. Der Gebotshöchstwert beträgt hier 19 ct/kWh. Es findet durch die EEG 2021 zwar eine stärkere Förderung, aber gleichzeitig auch eine stärkere Forderung der flexiblen Stromerzeugung durch Biomasse statt. Die Deckelung der Flexprämie wird ersatzlos gestrichen und der Flexzuschlag für neue Anlagen von 40 auf 65 Euro/Kilowattstunde (kW) angehoben. Dieser neue Flexzuschlag wird aber nur für Leistungen gewährt, die gegenüber der Inanspruchnahme der Flexprämie zusätzlich flexible bereitgestellt wird. Auf 45 Prozent wird die Pflicht zur Flexibilisierung für reguläre Anlagen verschärft.
EEG-Novelle bei Photovoltaik
Ein Photovoltaik (PV)-Zubau soll mit dem EEG 2021 deutlich erhöht werden. Durch eine Verbreiterung der Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen von 110 auf 200m wird die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen deutlich ausgeweitet. Hierbei droht eine Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Die EEG-Umlagebefreiung von Eigenstromverbrauch wird von 10 KW auf 30 KW bei Dachanlagen ausgedehnt, auch für Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderung. Hieraus ergibt sich für viele landwirtschaftliche PV-Dachanlagen die Option zur Weiternutzung über Eigenverbrauch. Für ausgeförderte Anlagen wird zudem bis 2027 eine optionale Anschlussvergütung geschaffen, die sich am Strommarktwert orientiert (ca. 3 ct/KWh). Für die kombinierte Flächennutzung durch Landwirtschaft und Solarenergie (Agri-PV) und andere innovative PV-Konzepte wird ein neues Ausschreibungssegment in Höhe von 50 MW geschaffen.
Erinnerung: Stichtagsmeldungen zum Jahreswechsel
- Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
Die Tierhalter sind verpflichtet ihren korrekten Tierbestand am 01.01.2021 an die Tierseuchenkasse zu melden.
- Stichtagsmeldung an die HI-Tier:
Neben den kontinuierlichen Meldungen hat jeder Schweinhalter bis zum 14.01.2021 die Anzahl der am 01.01.2021 gehaltenen Schweine zu melden.
- Mitteilung an die Antibiotika-Datenbank und für das Antibiotikamonitoring
Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/Bestandsveränderung (für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember 2020) bis zum 14.01.2021. Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr neu versendet werden. Wenn die Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 im ersten Halbjahr 2020 überschritten hat, müssen Sie gemeinsam mit ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen und unaufgefordert bis zum 31. Januar bei der zuständigen Behörde einreichen.
Handhabung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
Die EU-rechtliche Regelung der Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffen, etwa auch in Düngemitteln wurde nach den Terroranschlägen in Paris (2016) überarbeitet. Auch die Landwirtschaft ist von den neuen Rechtsänderungen, die ab dem 01. Februar 2021 in Kraft treten, direkt betroffen und es ergeben sich folgende Pflichten: Meldung von Abhandenkommen und Diebstahl betreffender Stoffe, Abgabeverbot an Mitglieder der Allgemeinheit, sichere Lagerung. Dies betrifft insbesondere Ammonium-Nitrat-Verbindungen.
Onlineveranstaltung: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildungsveranstaltung der LLH-Pflanzenbauberatung
Veranstaltungstermin: 15. Januar 2021 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Eine Anmeldung ist bis 13.01.2021 ausschließlich online unter https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/40603/anmeldung/ möglich. Die Veranstaltung ist als „Nachweis der Fortbildung Sachkunde“ nach §9, Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes anerkannt. Jeder der eine Bescheinigung zur Teilnahme an der Fortbildung benötigt, muss sich hierzu verbindlich anmelden.
Digitale-Landwirtschaftliche Woche Nordhessen vom 11. Bis 15. Januar
Aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen wird die 73. Landwirtschaftliche Woche Nordhessen vom 11. Bis 15.01.2021 nur im Online-Format stattfinden.
Das vollständige Programm finden Sie unter https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/40442/
Zu den Vorträgen gelangen Sie über die Homepage des LLH unter https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/
- Details
Inhalte:
- Digitaler bundeswieter Aktionstag des DBV "Wir machen weiter"
- Feldtafeln "Wir machen weiter"
- Ausführungsverordnung der Düngeverordnung - Erster Normenkontrollantrag gestellt
- Details
Inhalt:
- Agrarantrag- wir helfen bei der Antragstellung
- Saisonarbeiter
- Helfer auf Online-Plattformen
- Bestellung von Feldtafeln
- Mitgliedsbeitrag
- Details
Inhalte:
- Corona-Soforthilfen für Landwirte
- steuerliche Hilfen
- Kurzarbeitergeld
- Sozialversicherungsbeiträge bei kurzfristiger Beschäftigung
- Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz
- Liquiditätshilfen durch Kredit
- Details
Inhalte:
- Corona
- Sicherstellung des landwirtschaftlichen Betriebs
- Arbeitszeitgesetz
- Anpassung Steuervorauszahlung
- Details
Inhalte:
- Absage Mitgliederversammlung
- Agrarantragsstellung 2020
- Hinweise zu Corona
- Hinweise zu den betrieblichen Abläufen landwirtschaftlicher Betrieb
- Arbeitsrechtliche Folgen für Mitarbeiter
- Kurzarbeit
- Vorbeugende Maßnahmen
- Details
Inhalt:
- Saatgut für Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen
- Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung
- Fortbildungen Bauernhof als Klassenzimmer
- Stellungnahme zur Düngeverordnung
- Binnendifferenzierung
- Bewertung der novellierten Düngeverordnung
- Details
Im Verbrauchsjahr haben sich keine weiteren Änderungen ergeben.
Abgabefrist ist wie gewohnt der 30. September.
Den vereinfachten Antrag (1142) kann ausfüllen, wer bereits im Vorjahr einen Antrag auf Agrardieselvergütung eingereicht hat und dessen Betriebsform und der Betriebsinhaber sich nicht geändert haben.
Für wen das nicht zutrifft, sollte den "langen" Antrag auf Agrardieselvergütung ausfüllen.
- Details
Düngebedarfsermittlung Herbst 2018
Bei Cross Compliance Kontrollen muss die Düngebedarfsermittlung vom Herbst 2017 sowie vom Frühjahr 2018 vorliegen. Nun müssen die Unterlagen um die Düngebedarfsermittlung Herbst 2018 ergänzt werden. Vor der Ausbringung von organischem Dünger im Herbst muss die Bedarfsermittlung erfolgen!
Grundsätzlich gilt, dass eine Düngung nur bei tatsächlichem Bedarf erfolgen darf. Dieser Bedarf muss nachgewiesen werden Im Frühjahr galten die aktuellen NMin-Werte als Referenz, im Herbst bestehen nun zwei Möglichkeiten:
1. Es können eigene NMin-Proben (0-30) entnommen werden. Dieser Wert ist Grundlage für die DBE Herbst 2018.
oder
2. Man verwendet die rechnerische Lösung: In der Düngebedarfsermittlung vom Frühjahr 2018 wurden erwartete Erträge angegeben. Wurde hier der prognostizierte Ertrag erreicht, besteht der volle Düngebedarf. Fiel der Ertrag geringer aus, muss die entsprechende Überhangmenge abgezogen werden. Der Bedarf der Folgefrucht reduziert sich um den Überhang.
Beispiel:
Winterweizen, durchschnittlicher Ertrag: 80 dt, Stickstoffbedarfswert: 230 kg N/ha
Tatsächlich geerntet: 60 dt
Differenz: -20 dt
Gemäß der Tabelle „DBE Ackerland“ (Tabelle 1 und Abbildung 1) ergibt sich folgende Berechnung:
[(festgestellte Ertragsdifferenz 20 dt/ha) / (Ertragsdifferenz nach DüV 10 dt/ha)] x Mindestabschlag 15 kg
= 30kg N /ha Abschlag
Der Stickstoffbedarfswert verringert sich somit von 230 kg N/ha auf 200 kg N/ha.
Es sind noch 30 kg N vorhanden, die der Folgefrucht angerechnet werden müssen.
Organische Düngung im Herbst erfolgt nur nach Bedarf auf Zwischenfrüchte, Raps und Wintergerste (nur bei Stoppelvorfrucht). Die maximale Ausbringmenge beträgt 60 kg Gesamt N oder 30 kg Ammonium N.
Mineralischer Dünger darf im Herbst nicht gestreut werden.