Mitgliederinformation

Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung

Am 01. Januar 2021 trat die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) in Kraft.

In den ausgewiesenen roten Gebieten gelten in Hessen zusätzliche Anforderungen:

  • Wirtschaftsdünger darf nur ausgebracht werden, wenn vor dem Aufbringen der Gehalt an Stickstoff und Phosphat ermittelt worden ist. Diese Untersuchung muss alle 2 Jahre vorgenommen werden
  • auf Ackerland darf maximal 130 kg/ha und Jahr Gesamtstickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden (ausgenommen ist Dünger aus Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost). Feldgemüsebaubetriebe können alternativ eine Stoffstrombilanz erstellen, deren Kontrollwert im gleitenden dreijährigen Mittel 75 kg/ha und Jahr nicht überschreiten darf.

Die eigentliche Gebietsausweisung wird durch Karten und über eine Datenbank erfolgen.

 

Viehverkehrs-Nummer für jeden Standort

Alle Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter sind zukünftig verpflichtet für jeden Standort ihres Betriebes eine eigene Betriebsregistriernummer zu beantragen, auch wenn sich die Standorte innerhalb einer Gemeinde befinden. Die Neuerung soll am 21.04.2021 in Deutschland in Kraft treten.

Wird der Neuregistrierung nicht nachgekommen, stehen dem Tierhalter im Seuchenfall keine Entschädigungen zu.

 

EEG-Novelle bei Bioenergie

Am 01. Januar trat die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) in Kraft.

Hierbei werden die Ausschreibungsvolumina für Strom aus Biomasse auf 600 Megawatt/Jahr angehoben. Die Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen steigen um jeweils ca. 2 ct/Kilowattstunde (kWh) für Neuanlagen auf 16,4 ct/kWh und auf 18,4 ct/kWh für Bestandsanlagen. Einen Bonus von 0,5 ct/kWh erhalten kleine Anlagen auf den Zuschlagswert. Zusätzlich zählt ein neues Zuschlagsverfahren: Wird das Volumen in einer Ausschreibung nicht ausgeschöpft, erhalten 20 Prozent der Gebotsmenge keinen Zuschlag, selbst wenn sie unter dem Gebotshöchstwert bleiben.

Die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung wird ab 2022 nur noch an Gebote aus dem Süden Deutschlands vergeben. Ein neues Ausschreibungssegment für die Südregion in Höhe von 150 MW/Jahr wird für hochflexible Biomethananlagen eingeführt. Der Gebotshöchstwert beträgt hier 19 ct/kWh. Es findet durch die EEG 2021 zwar eine stärkere Förderung, aber gleichzeitig auch eine stärkere Forderung der flexiblen Stromerzeugung durch Biomasse statt. Die Deckelung der Flexprämie wird ersatzlos gestrichen und der Flexzuschlag für neue Anlagen von 40 auf 65 Euro/Kilowattstunde (kW) angehoben. Dieser neue Flexzuschlag wird aber nur für Leistungen gewährt, die gegenüber der Inanspruchnahme der Flexprämie zusätzlich flexible bereitgestellt wird. Auf 45 Prozent wird die Pflicht zur Flexibilisierung für reguläre Anlagen verschärft.

 

EEG-Novelle bei Photovoltaik

Ein Photovoltaik (PV)-Zubau soll mit dem EEG 2021 deutlich erhöht werden. Durch eine Verbreiterung der Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen von 110 auf 200m wird die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen deutlich ausgeweitet. Hierbei droht eine Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Die EEG-Umlagebefreiung von Eigenstromverbrauch wird von 10 KW auf 30 KW bei Dachanlagen ausgedehnt, auch für Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderung. Hieraus ergibt sich für viele landwirtschaftliche PV-Dachanlagen die Option zur Weiternutzung über Eigenverbrauch. Für ausgeförderte Anlagen wird zudem bis 2027 eine optionale Anschlussvergütung geschaffen, die sich am Strommarktwert orientiert (ca. 3 ct/KWh). Für die kombinierte Flächennutzung durch Landwirtschaft und Solarenergie (Agri-PV) und andere innovative PV-Konzepte wird ein neues Ausschreibungssegment in Höhe von 50 MW geschaffen.

 

Erinnerung: Stichtagsmeldungen zum Jahreswechsel

  1. Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse

Die Tierhalter sind verpflichtet ihren korrekten Tierbestand am 01.01.2021 an die Tierseuchenkasse zu melden.

  1. Stichtagsmeldung an die HI-Tier:

Neben den kontinuierlichen Meldungen hat jeder Schweinhalter bis zum 14.01.2021 die Anzahl der am 01.01.2021 gehaltenen Schweine zu melden.

  1. Mitteilung an die Antibiotika-Datenbank und für das Antibiotikamonitoring

Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/Bestandsveränderung (für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember 2020) bis zum 14.01.2021. Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr neu versendet werden. Wenn die Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 im ersten Halbjahr 2020 überschritten hat, müssen Sie gemeinsam mit ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen und unaufgefordert bis zum 31. Januar bei der zuständigen Behörde einreichen.

 

Handhabung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Die EU-rechtliche Regelung der Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffen, etwa auch in Düngemitteln wurde nach den Terroranschlägen in Paris (2016) überarbeitet. Auch die Landwirtschaft ist von den neuen Rechtsänderungen, die ab dem 01. Februar 2021 in Kraft treten, direkt betroffen und es ergeben sich folgende Pflichten: Meldung von Abhandenkommen und Diebstahl betreffender Stoffe, Abgabeverbot an Mitglieder der Allgemeinheit, sichere Lagerung. Dies betrifft insbesondere Ammonium-Nitrat-Verbindungen.

 

Onlineveranstaltung: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildungsveranstaltung der LLH-Pflanzenbauberatung

Veranstaltungstermin: 15. Januar 2021 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Eine Anmeldung ist bis 13.01.2021 ausschließlich online unter https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/40603/anmeldung/ möglich. Die Veranstaltung ist als „Nachweis der Fortbildung Sachkunde“ nach §9, Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes anerkannt. Jeder der eine Bescheinigung zur Teilnahme an der Fortbildung benötigt, muss sich hierzu verbindlich anmelden.

 

Digitale-Landwirtschaftliche Woche Nordhessen vom 11. Bis 15. Januar

Aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen wird die 73. Landwirtschaftliche Woche Nordhessen vom 11. Bis 15.01.2021 nur im Online-Format stattfinden.

Das vollständige Programm finden Sie unter https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/40442/

Zu den Vorträgen gelangen Sie über die Homepage des LLH unter https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/

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