Mitgliederinformation

Terminhinweise:

10.02.2021 19.00 – 20.30 Uhr Digitaler Landwirtestammtisch

„Frühjahrsempfehlung im Ackerbau“

 

Landwirtestammtisch „Frühjahrsempfehlungen im Ackerbau“

Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Werra-Meißner laden wir Sie herzlich zu einem Online-Landwirtestammtisch zum Thema „Frühjahrsempfehlungen im Ackerbau“ mit Frank Hahn und Marc Fricke-Müller vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ein.

Die Veranstaltung beginnt am 10.02.2021 um 19.00 Uhr.

Sie können Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0561-41411 anmelden und erhalten die Zugangsdaten per Mail.

 

Aktionsprogramm Insektenschutz gefährdet Landwirtschaft

Präsident Rukwied wandte sich wegen der am 10.2. geplanten Verabschiedung des Insektenschutzpaketes im Kabinett an mit einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel. Dort erläuterte er die Betroffenheit und das Unverständnis der Landwirtinnen und Landwirte. Die Kreisvorsitzenden unterzeichneten das Schreiben ebenfalls. Auch wir vom Kasseler Kreisbauernverband unterstützten das Schreiben und meldeten die betroffenen Flächen. Allerdings sind im Landkreis Kassel 360 ha Ackerflächen betroffen, die Grenze zur Mitunterzeichnung wurde bei 1000 ha gezogen.

Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, hat Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun in einem sehr kurzfristig anberaumten Gespräch auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Volker Lein in Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) eindringlich darauf hingewiesen, dass die geplante Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz die landwirtschaftliche Erzeugung massiv gefährdet und bewährte kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch hartes Ordnungsrecht zunichte gemacht werden. Zur Untermauerung der berufsständischen Forderungen überreichte Schmal dem Chef des Bundeskanzleramtes ein Positionspapier.

Gleichzeitig demonstrierte der Deutsche Bauernverband in Berlin- unter Einhaltung der Corona-Regelungen- vor dem Kanzleramt mit einigen Vertretern der Landesverbände gegen das geplante Insektenschutzgesetz.
Weitere Aktionen sind geplant.

 

Online-Kampagne „Insektenschutz“

Im Vorfeld der Beratungen des Insektenschutzgesetzes im Bundeskabinett am 10. Februar, wird es am kommenden Wochenende (6. und 7. Februar) eine bundesweite digitale Kampagne zum Insektenschutzgesetz geben.

Mit geeigneten Botschaften sollen die gravierenden Auswirkungen des Gesetzes dargestellt und die berufsständischen Forderungen „plakativ“ auf den Punkt gebracht werden. Hierbei bitten wir um Ihre Unterstützung, um möglichst viele Menschen über die Sozialen Meiden zu erreichen.

 

Bitte um Teilnahme an der Online Beteiligung Wasserstrategie

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine öffentliche online-Beteiligung für die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie gestartet, die bis 10. Februar 2021 läuft.

Die Wasserstrategie soll den langfristigen Rahmen für die Wassernutzung in Deutschland vorgeben und Antworten darauf gebe, wie im Jahre 2050 die Wasserversorgung für Mensch und Umwelt in der benötigten Menge und Qualität gesichert werden kann. Die online-Beteiligung umfasst die vier Bereiche „Wasserqualität“, „Finanzierung“, „Sensibilisierung“ sowie „Klimawandel“, in die ein Freitext eingegeben werden kann, und eine themenübergreifende Umfrage. Zudem werden Informationen zu jedem der vier Bereiche bereitgestellt, z. B. zum Thema landwirtschaftliche Stoffeinträge oder Trinkwasseraufbereitung. Nach unserer Ansicht muss eine Wasserstrategie ganz klar den Vorrang der landwirtschaftlichen Wassernutzung für die Lebensmittelerzeugung vor anderen Nutzungsformen(Industrie, Energie, Haushalte) und nach der Trinkwasserversorgungfestschreiben. Dies gilt auch bei eventuell zunehmender saisonaler und regionaler Wasserknappheit als Auswirkung des Klimawandels. Keinesfalls dürfen zudem Gewässerschutz und Lebensmittelproduktion gegeneinander ausgespielt werden. Für die Beteiligung am online-Dialog hat der DBV Stichpunkte vorbereitet, die für die Freitextbeantwortung verwendet werden können (Anlage). Es kann erwartet werden, dass sowohl Wasser-als auch Umwelt- und Naturschutzverbände eine möglichst große Beteiligung im online-Dialog anstreben.

Wir bitten deshalb um eine möglichst breite Beteiligung des Berufsstandes bis zum 10. Februar 2021 unter https://dialog.bmu.de/bmu/de/home, wofür eine einmalige Registrierung notwendig ist.

 

Einführung einer Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft 

Die hessische Landesregierung hat im Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode ausgeführt, dass moderne IT-Anwendungen Landwirtinnen und Landwirten, Verbraucherinnen und Verbrauchern und Umwelt gleichermaßen nutzen und das Land neben der Schaffung einer gesonderten Innovationsberatung zur Landwirtschaft 4.0 auch entsprechende Investitionen fördern will, um die Digitalisierung für unsere Landwirtschaft nutzbar zu machen. Ziel der Förderung ist eine wirtschaftliche und effiziente Produktionsweise und die Verringerung der Umweltbelastungen.

Im Detail sollen folgende fünf Fördergegenstände gefördert werden:

  • Erwerb von Agrarsoftware einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung – 500 EUR einmaliger EUR Zuschuss (Festbetrag), Mindestinvestitionsvolumen 1.500 EUR netto
  • Einsatz von Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung – Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens; ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent; Mindestens 10.000 EUR nachgewiesene zuwendungsfähige Netto-Ausgaben; Förderobergrenze 30.000 EUR je Einheit / System
  • Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes – Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens; ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent; Mindestens 10.000 EUR nachgewiesene zuwendungsfähige Netto-Ausgaben; Förderobergrenzen zwischen 25.000 und 100.000 EUR je nach Fördergegenstand
  • Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls – Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens; ggf. EIP-Agri-Bonus von +20 Prozent; Mindestinvestitionsvolumen 2.000 EUR; Förderobergrenze 15.000 EUR je System
  • Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (über die seitens des LLH bestehenden Angebote hinaus) in folgenden vier Bereichen: Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings und Gewährleistung der IT-Sicherheit – Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars; Maximal 600 EUR je Tagewerk; insgesamt maximal 6.000 EUR

Förderanträge können ausschließlich online über das Agrarportal Hessen gestellt werden: https://agrarportal-hessen.de/

Weitere Einzelheiten zu der neuen Fördermaßnahme können unter https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/foerderung-der-digitalisierung-in-der-landwirtschaft eingesehen werden.

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