Mitgliederinformation

Anpassung Entschädigungssätze durch Änderung Netzausbau Beschleunigungsgesetz und Änderung der Stromnetzentgeltverordnung - Wahle-Mecklar höhere Entschädigungssätze

Durch die Änderungen der Stromnetzentgeltverordnung ist es möglich, dass für die Dienstbarkeitsentschädigung von Eigentümern 25 % statt 20 % für Freileitungen geleistet werden. Bei dem angenommenen Grundstückswert von 4,00 €/qm ergibt dies eine Steigerung um 0,20 € von 0,80 € auf 1,00 €/qm Schutzstreifen Entschädigung für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Gleichzeitig wird der Beschleunigungszuschlag von 0,30 € auf 0,75 €/m² angehoben (75 % der Dienstbarkeitsentschädigung). Sofern Sie von der Wahle-Mecklar betroffen sind, können obwohl die Änderung der Stromnutzungsentgeltverordnung nur Dienstbarkeitsentschädigungsanpassungen ab dem 16.05.19 vorsieht, regelmäßig in Anspruch genommen werden, da ein Rahmenangebot der TenneT an den Hessischen Bauernverband dies vorsieht. Einige Mitglieder sind bereits angeschrieben worden.

 

Neuer Ärger mit Saatgut Treuhand

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass abgegebene Unterlassungserklärungen für die Sorte nunmehr zur Auslösung der Vertragsstrafe führen. In der Regel übersteigt dies weit den Wert des Nachbaus und der Z-Lizenz. Die Vertragsstrafe ist völlig unverhältnismäßig. Wir empfehlen dringend, Sorten für die eine Unterlassungserklärung abgegeben werden musste, nicht mehr nachzubauen. Sie laufen ansonsten Gefahr, die üblicherweise angedrohten 6.000,00 € zahlen zu müssen. Achten Sie ferner darauf fristgerecht bis zum 30.06.2021 die Nachbauerklärung abzugeben. Nach dem aktuellen Urteil muss sogar der Geldbetrag des Nachbaus an diesem Tag bei der Saatgut Treuhand eingehen.

 

Pflanzenschutzmittelkartell; Klägergemeinschaft von Mitgliedern des Hessischen Bauernverbandes

Seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln. 2015 führte das Bundeskartellamt bei den führenden und größten deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch. Am 13. Januar 2020 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. €. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und im Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel abgestimmt haben. Aufgrund der bislang bekannten Strukturen des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Bauernverbandes geschädigt worden sind. Wir können in Zusammenarbeit mit der auf das Kartellrecht spezialisierten Kanzlei “MJG Rechtsanwälte“ die Möglichkeit einer Schadenersatzklage ohne Kostenrisiko anbieten. Die Kanzlei arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der im Erfolgsfall 25 % der zugesprochenen Schadenssumme erhält.

Unter folgendem Link können sich Mitglieder des Hessischen Bauernverbandes für die Klägergemeinschaft bis zum 14. Mai 2021 verbindlich registrieren. Ihre Daten werden an die Kanzlei „MJG Rechtsanwälte“ weitergeleitet. Zudem erklären sie sich mit der Registrierung bereit, dass die Daten an ihren Kreisverband weitergeleitet werden. Bevor die Mitglieder der Klägergemeinschaft beitreten, weisen wir darauf hin, dass diese für die Klage die Rechnungsbelege für den Bezug der Pflanzenschutzmittel heraussuchen und in Form einer pdf-Datei dem Anwalt zur Verfügung stellen müssen. Die Felder sollten vollständig ausgefüllt werden: https://psmklage.hessischerbauernverband.de/

 

Rote Gebiete: Hydor Consult beauftragt

Bezogen auf die Roten Gebiete haben wir zur weiteren Überprüfung der Grundwassermessstellen Gudensberg-Glisborn und Volkmarsen-Külte zusammen mit den Kreisbauernverbänden Waldeck und Kurhessen das Ingenieurbüro HYDOR Consult GmbH um Dr. Hannappel beauftragt. In der Beauftragung geht es insbesondere darum darzustellen, dass die Messstellen repräsentativ für den Grundwasserkörper sind. Wir werden im Folgenden weiter von Ihnen Daten abfragen, die belegen und unterstützen sollen, dass die Grundwassermessstellen unvollständige Ergebnisse liefern.

Für jeden Messstellenstandort gibt es inzwischen Verfahren. Auch wenn dies keine Landwirte aus dem Landkreis sind, ist jedenfalls eine Überprüfung jeder Grundwassermessstelle gewährleistet, da sich nicht an Landkreisgrenzen orientiert wird, sondern an den Gebieten des jeweiligen Grundwasserkörpers.

Freundlicherweise haben bereits einige Landwirte eine finanzielle Unterstützung überweisen, andere haben diese zugesagt. Die hierzu eingeworbenen Gelder werden zur Finanzierung der Gutachten verwandt.

 

Achtung! Erhöhung Beitragszuschuss Landwirtschaftliche Alterskasse

Die Grenzen für einen Beitragszuschuss zur Landwirtschaftlichen Alterskasse wurden deutlich ab dem 01.04.2021 von 31.000,00 € für Ehepaare auf 47.376,00 € bzw. bei Einzelpersonen von 15.500,00 € auf 23.688,00 € angehoben.

Damit wird eine berufsständische Forderung erfüllt, nachdem jahrelang die Beitragszuschussgrenze nicht „angefasst“ wurde. Es bedeutet eine wesentliche Verbesserung für landwirtschaftliche Betrieb mit geringerem Einkommen, einen Beitragszuschuss zu erwirken. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Beitragszuschuss rückwirkend zum 01.04.2021 bis spätestens 31.07.2021 beantragt werden muss.

Gerne stehen wir bei der Antragstellung mit unserer Geschäftsstelle bereit.

Hierzu benötigen wir insbesondere den Einkommensteuerbescheid.

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