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Überblick über die Maßnahmen nach dem bestätigten ASP-Fall in Brandenburg

In der Pressekonferenz informierte die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ursula Nonnemacher, über die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP.

Das vorläufige Gefährdete Gebiet hat einen Radius von etwa 15 km und umfasst die Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree, sowie den grenznahen Bereich Polens. Die endgültige Restriktionszone wird anhand topographischer Begebenheiten und Landnutzungsformen festgelegt. Dazu werden Experten hinzugezogen. Die Kernzone rund um den Fundort des Wildschwein-Kadavers hat einen Radius von mindestens 3 km.
Innerhalb des Gefährdeten Gebietes gelten folgende Maßnahmen:

- Jagdverbot für alle Tierarten
- Feststellung, welche schweinehaltenden Betriebe in der Restriktionszone liegen und Information über die strikte Einhaltung der betrieblichen Hygienemaßnahmen, um die Übertragung der ASP in die Hausschweinebestände zu verhindern
- Intensivierung der Kadaversuche
- Einrichtung von Kadaversammelstellen
- Eventuelles Ernteverbot von Mais, um eine Ausbreitung der Wildschweine zu verhindern
- Verbot von Veranstaltungen bei denen Kontakt zu Schweinen bestehen könnte, wie beispielsweise Hoffeste
- Verbringungsverbot von Schweine und Schweinefleisch
- Jäger vor Ort werden detailliert informiert.

In dem Gefährdeten Gebiet liegen einige landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltungen, die von
den Maßnahmen betroffen sind. Diese sollten die Hygienemaßnahmen strikt einhalten.
Maßnahmen in der Kernzone (Radius mindestens 3 km)
- Die gesamte Kernzone wird eingezäunt
- Es besteht ein generelles Betretungsverbot, um das Verschleppen des Virus zu verhindern.
- Untersagung der Ernte
- Generelles Verbringungsverbot von Schweinen und Schweinefleisch.


Brandenburg hat bereits im Vorfeld die Intensivierung der Fallwildsuche mit 50 € pro Fallwild gefördert.
Die Maßnahme hat zu einer Erhöhung der Probennahme um etwa 30% seit November 2019 geführt.
Zudem wurde ein mobiler Stromzaun an der Grenze zu Polen erreichtet, um die Einwanderung von
Schwarzwild zu reduzieren. Inwieweit diese Maßnahme Erfolg hatte, lässt sich nur schwer ermitteln,
dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass der Zaun das Auftreten des ersten ASP-Falls in Brandenburg
herausgezögert hat.

Entschädigung:
Das Bundesland Brandenburg hat sich bereits im Vorfeld des ASP-Ausbruchs Gedanken zu Entschädigungszahlungen betroffener Landwirte gemacht. Nach Aussage der Ministerin bestehen klare Vorgaben. Je nach Betroffenheit werden unterschiedliche Stufen abgegrenzt und es gibt verschiedene Töpfe aus denen Entschädigungen gezahlt werden können. 

Das BMEL hat einen Erklärfilm zur ASP erstellt. Diesen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Videos/DE/Tiere/Tierseuchen/erklaerfilm-afrikanische-schweine-pest-ausbruch.html

 

Quelle: Hessischer Bauernverband