Sie sind zwischen 1959 und 1964 geboren und besitzen noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein?
Dann sollten Sie jetzt schnell sein. Bis zum 19. Januar muss das Dokument in den Scheckkarten-Führerschein getauscht werden.
Achtung: Bei der Umschreibung von Klasse 3 wird nicht automatisch die Klasse "T" übernommen, diese muss extra beantragt werden!
Alle Personen, die im Besitz des Führerscheins Klasse B (Autoführerschein) sind, besitzen automatisch auch die Führerscheinklasse L. Somit dürfen Schlepper bis einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gefahren werden, die zulässige Gesamtmasse von 7,5 T darf nicht überschritten werden.
Beim Mitführen von Anhängern darf die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.