Seit 1. Januar 2017 müssen bei der Beantragung von Steuerentlastungen (Agrardiesel) zwei zusätzliche Formulare eingereicht werden.
In Formular 1462 müssen jährlich die erhaltenen Steuerentlastungen angegeben werden. Um diesem Aufwand zu entgehen, kann Vordruck 1463 abgegeben werden, der für drei Jahre von der Anzeigepflicht befreit.
Vordruck 1139 ist ebenfalls zwingend erforderlich, da ohne diesen Vordruck keine Auszahlung erfolgt.
Die Frist für die bekannten Anträge 1140 bzw. 1142 (vereinfacht) bleibt wie bisher 30.09.2017
Alle Anträge und Ausfüllhinweise stehen auf unserer Homepage www.kbv-kassel.de zum Download bereit.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.