ARCHIV KBV-Kassel

Ab 1. Juli werden alle Bundesstraßen mautpflichtig.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40
km/h sind grundsätzlich von der Maut befreit, unabhängig davon, ob sie für den eigenen oder einen
fremden Betrieb unterwegs sind.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Bedarfsgüter transportieren, sind
auch dann von der Maut befreit, wenn sie schneller als 40 km/h fahren – sofern sie für eigene
Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenring tätig sind.
Damit entspricht das Bundesverkehrsministerium den Forderungen des Bauernverbandes.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.