ARCHIV KBV-Kassel

In diesem Jahr wird es keine Änderungen geben.
Entgegen der Ankündigung, ab 2018 nur noch Online-Anträge zu akzeptieren, werden auch für dieses Verbrauchsjahr Anträge in Papierform angeboten und akzeptiert.
Wie üblich endet die Frist am 30. September 2019.

Wichtig: Wer noch keinen Antrag auf "Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht" (1463) gestellt hat, sollte dies unbedingt tun.
Wurde der Vordruck 1463 bereits für das Verbrauchsjahr 2016 oder 2017 eingereicht, muss er erst wieder für das Verbrauchsjahr 2019 bzw. 2020 ausgefüllt werden.

Wurde im letzten Jahr ein Antrag auf Steuerentlastung eingereicht und bewilligt, reicht es, ab sofort einen vereinfachten Antrag (1142) auszufüllen (Voraussetzung: keine Änderung der Betriebsart).

 
Hauptzollamt Dresden
-Standort Löbau-
Agrardieselvergütung
Postfach 14 65
02704 Löbau
Tel.: (03585) 417 – 0   Fax: (03585) 417 – 120
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Alle Anträge können entweder hier heruntergeladen bzw. auf zoll.de online ausgefüllt oder in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden.

Bei Fragen stehen wir gern zu Verfügung!