ARCHIV KBV-Kassel

Im Verbrauchsjahr haben sich keine weiteren Änderungen ergeben.

Abgabefrist ist wie gewohnt der 30. September.

Den vereinfachten Antrag kann ausfüllen, wer bereits im Vorjahr einen Antrag auf Agrardieselvergütung eingereicht hat und dessen Betriebsform und der Betriebsinhaber sich nicht geändert haben.

Für wen das nicht zutrifft, sollte den "langen" Antrag auf Agrardieselvergütung ausfüllen.