Seit dem 1. Juli sind Landwirte verpflichtet, die Mastrinder, -schweine, -hühner, oder -puten halten, den Einsatz von Antibiotika in der Erweiterung der HIT-Datenbank zu melden.
Die Meldepflicht besteht nur für Landwirte, die in dem entsprechenden Kalenderjahr durchschnittlich mehr als : 20 zur Mast bestimmte Kälber
20 Mastrinder
250 zur Mast bestimmte Ferkel
250 Mastschweine
1000 Mastputen oder
10000 Masthühner halten.
Das Veterinäramt Wolfhagen bietet für den Landkreis Kassel eine Informationsveranstaltung voraussichtlich am 15.September 2014 von 13:00-15:00 Uhr in der Gaststätte Koch, Mittelstraße 6, 34379 Calden an.