Mitgliederinformation

Arbeitgeberbescheinigung Coronavirus-Impfung

Bescheinigung landwirtschaftlicher Betrieb

Die Priorisierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImfV für die Ernährungswirtschaft möglich. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Region Kassel gilt dies insbesondere auch für die Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben. Der Beleg der Selbständigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben ist durch Bescheinigung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, insbesondere der Landwirtschaftlichen Krankenkasse wohl aber auch durch die Bescheinigung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, möglich. Zusätzlich können wir als Berufsverband eine Bescheinigung für die aktiven Betriebe ausstellen. Soweit Sie Mitarbeiter beschäftigen, können Sie beiliegende Erklärung Ihrem Mitarbeiter mit auf den Weg geben.

Sprechen Sie uns gern bezüglich der Ausstellung von Bescheinigungen an.

 

Auslegefrist A44

Unterlagen zum neuen Planfeststellungsverfahren Bundesautobahn A 44 zwischen Kaufungen und Helsa liegen bis zum 25.05.2021 bei den öffentlichen Stellen, insbesondere beim Regierungspräsidium Kassel aus. Wir haben auch diesbezüglich Unterlagen erhalten.

Wir empfehlen allen Eigentümern landwirtschaftlicher Betriebe, die direkt oder indirekt von der Planung der A44 betroffen sind, Stellungnahmen einzureichen. Hierbei sind wir gern behilflich.

Mit den Ortsbauernverbänden und den Ortslandwirten sind wir im direkten Austausch und begleiten auch die Stellungnahmen der Ortsbauernverbände, der Ortslandwirte und der Jagdgenossenschaften.

Bei Fragen und zur Abstimmung von Terminen steht die Geschäftsstelle gern bereit.