Aktuelles

 

 

Sie sind zwischen 1959 und 1964 geboren und besitzen noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein?
Dann sollten Sie jetzt schnell sein. Bis zum 19. Januar muss das Dokument in den Scheckkarten-Führerschein getauscht werden.
Achtung: Bei der Umschreibung von Klasse 3 wird nicht automatisch die Klasse "T" übernommen, diese muss extra beantragt werden!
Alle Personen, die im Besitz des Führerscheins Klasse B (Autoführerschein) sind, besitzen automatisch auch die Führerscheinklasse L. Somit dürfen Schlepper bis einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gefahren werden, die zulässige Gesamtmasse von 7,5 T darf nicht überschritten werden.
Beim Mitführen von Anhängern darf die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

Die Mähsaison steht vor der Tür und schon mit einigen Vorkehrungen können Wildtiere, allen voran die Rehkitze geschützt werden. Die Technik ermöglicht es, dass Drohnen, ausgestattet mit Wärmebildkameras, die Flächen abfliegen und Kitze ausfindig gemacht und anschließend in einen sicheren Bereich verbracht werden können.

Wir stellen gerne den Kontakt zu Anbietern der Rehkitzrettung im Landkreis Kassel her. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0561-41411 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir sind im Landkreis Kassel u.a. mit Gebieten im Bereich Wolfhager Land, Schauenburg-Martinhagen und Teilen von Baunatal betroffen. Die Novellierung in 2017 und in 2020 und die damit verbundene Ausweisung der „roten Gebiete“ haben wir auf Bundes-, Landes- aber auch auf Verbandsebene intensiv begleitet. Die nunmehr seitens des Hess. Umweltministerium vorgelegte Neuausweisung der „roten Gebiete“ in Hessen ist nicht mit den Interessen der Landwirte vereinbar und wird von uns abgelehnt. Im Sinne der landwirtschaftlichen Interessen vor Ort fordern wir bei den Erarbeitungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen fachliches Augenmaß und weniger Aktionismus. Der Hess. Bauernverband ist nach dem Hess. Wasserdialog 2019 und vielfachen Vorsprachen, insbesondere von Präsident Schmal bemüht überhaupt Informationen von Seiten des Hess. Umweltministeriums und des HLNUG zu erhalten. Die Fragestellungen sind mit mehreren Anfragen -auch aus Kassel- beim Hess. Umweltministerium vorgetragen worden. Im März 2020 hat der Hess. Bauernverband das geologische Büro Hydor mit der Überprüfung der Gebietsausweisung beauftragt. Auf dieser Grundlage wurden die ersten Normkontrollanträge beim Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Nachdem die Europäische Kommission insgesamt das Verfahren zur Ausweisung von „roten Gebieten“ in Deutschland als unzureichend erachtet und Binnendifferenzierung gefordert hat, war Hessen zu einer Neuabgrenzung der Gebiete verpflichtet. In diesen Auswahlprozess sind die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen nicht eingebunden worden. Vor einigen Tagen sind die Karten zur Neuausweisung der „roten Gebiete“ in Hessen für die Novellierung vorgelegt worden. Wir haben bei einer neuerlichen Binnendifferenzierung erwartet, dass eine fachliche Begründung und Nachvollziehbarkeit erfolgt. Das nunmehr vorgelegte Kartenmaterial liegt dem fern und ist nicht zufriedenstellend. Die vorliegende Neuabgrenzung der „roten Gebiete“ hat in unserem Verbandsgebiet zu einer Ausweitung der Betroffenheit der landwirtschaftlichen Nutzflächen geführt. Bisher nicht betroffene Gemarkungsteile sind willkürlich neu ausgewiesen worden. Nach der offiziellen Darstellung des Hess. Umweltministeriums, nach der die „roten Gebiete“ um 40 % reduziert wurden, gründet sich im Wesentlichen auf der Herausnahme von forstwirtschaftlichen Flächen und Verkehrswegen. Dies nutzt keinem Landwirt etwas. Trotz mehrfacher Aufforderung, die maßgeblichen Daten durch das Hess. Umweltministerium bzw. das HLNUG vorzunehmen, ist dies bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Die Frist zur Stellungnahme hat nur wenige Tage betragen. Ohne Datenmaterial ist die Überprüfbarkeit nicht gegeben. Allein aus diesem Grund fehlt es an jeder Fachlichkeit und an einem geordneten Dialog bei der Ausweisung von „roten Gebieten“. Die erneute Ausweisung noch weiterer großer „roter Gebiete“ in Nordhessen ist weder wissenschaftlich nachvollziehbar noch fachlich begründet. Die Verhältnismäßigkeit mit der einhergehenden Bewirtschaftungseinschränkung ist mithin in großen Teilen der Gebietskulisse weder gegeben noch erkennbar, zumal eine wirklich nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung bisher nicht vorgelegt wurde. In unserer Stellungnahme vom 14.11.2020 gegenüber dem Hess. Umweltministerium wurde festgestellt, dass die vorgelegte Ausweisung insgesamt von der Landwirtschaft abgelehnt wird. Zur Vorbereitung weiterer Normkontrollverfahren bitten wir Sie uns per Email mitzuteilen, ob Sie unverbindlich für ein solches Verfahren zur Verfügung stehen. Hierzu benötigen wir Name, Betriebsstandort und Betriebszweig. Wir unterstützen unsere Betriebe aktiv bei der Beschreitung des Klageweges, um den landwirtschaftlichen Interessen im Landkreis Kassel gerecht zu werden. Entsprechendes Kartenmaterial finden Sie hier zum Download.

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Überblick über die Maßnahmen nach dem bestätigten ASP-Fall in Brandenburg

In der Pressekonferenz informierte die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ursula Nonnemacher, über die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP.

Das vorläufige Gefährdete Gebiet hat einen Radius von etwa 15 km und umfasst die Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree, sowie den grenznahen Bereich Polens. Die endgültige Restriktionszone wird anhand topographischer Begebenheiten und Landnutzungsformen festgelegt. Dazu werden Experten hinzugezogen. Die Kernzone rund um den Fundort des Wildschwein-Kadavers hat einen Radius von mindestens 3 km.
Innerhalb des Gefährdeten Gebietes gelten folgende Maßnahmen:

- Jagdverbot für alle Tierarten
- Feststellung, welche schweinehaltenden Betriebe in der Restriktionszone liegen und Information über die strikte Einhaltung der betrieblichen Hygienemaßnahmen, um die Übertragung der ASP in die Hausschweinebestände zu verhindern
- Intensivierung der Kadaversuche
- Einrichtung von Kadaversammelstellen
- Eventuelles Ernteverbot von Mais, um eine Ausbreitung der Wildschweine zu verhindern
- Verbot von Veranstaltungen bei denen Kontakt zu Schweinen bestehen könnte, wie beispielsweise Hoffeste
- Verbringungsverbot von Schweine und Schweinefleisch
- Jäger vor Ort werden detailliert informiert.

In dem Gefährdeten Gebiet liegen einige landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltungen, die von
den Maßnahmen betroffen sind. Diese sollten die Hygienemaßnahmen strikt einhalten.
Maßnahmen in der Kernzone (Radius mindestens 3 km)
- Die gesamte Kernzone wird eingezäunt
- Es besteht ein generelles Betretungsverbot, um das Verschleppen des Virus zu verhindern.
- Untersagung der Ernte
- Generelles Verbringungsverbot von Schweinen und Schweinefleisch.


Brandenburg hat bereits im Vorfeld die Intensivierung der Fallwildsuche mit 50 € pro Fallwild gefördert.
Die Maßnahme hat zu einer Erhöhung der Probennahme um etwa 30% seit November 2019 geführt.
Zudem wurde ein mobiler Stromzaun an der Grenze zu Polen erreichtet, um die Einwanderung von
Schwarzwild zu reduzieren. Inwieweit diese Maßnahme Erfolg hatte, lässt sich nur schwer ermitteln,
dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass der Zaun das Auftreten des ersten ASP-Falls in Brandenburg
herausgezögert hat.

Entschädigung:
Das Bundesland Brandenburg hat sich bereits im Vorfeld des ASP-Ausbruchs Gedanken zu Entschädigungszahlungen betroffener Landwirte gemacht. Nach Aussage der Ministerin bestehen klare Vorgaben. Je nach Betroffenheit werden unterschiedliche Stufen abgegrenzt und es gibt verschiedene Töpfe aus denen Entschädigungen gezahlt werden können. 

Das BMEL hat einen Erklärfilm zur ASP erstellt. Diesen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Videos/DE/Tiere/Tierseuchen/erklaerfilm-afrikanische-schweine-pest-ausbruch.html

 

Quelle: Hessischer Bauernverband

In der kommenden Woche soll die Aktion „Wir machen weiter“ noch einmal verstärkt werden. Deshalb rufen wir zu digitalen Aktionstagen auf.

Verabredeter Auftakt soll der 21.4.2020 sein.

Jede Landwirtin und jeder Landwirt kann auf seinen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter etc.) selbstständig eigene Inhalte (Bilder, Videos etc.) veröffentlichen. Diese können z. B. Einblicke in die vielfältige Arbeit des Betriebes geben und zeigen, welche Lebensmittel der Hof produziert. Die Inhalte sollen mit einer der Botschaften verknüpft werden. Um Reichweite zu erzeugen, sollten die Hashtags #wirmachenweiter und #diedeutschenbauern verwendet werden.

Die Motive „Wir machen weiter“ können Sie sich hier herunterladen  und ebenfalls in Ihrem WhatsApp-Status, bei Facebook, Instagram uvm. veröffentlichen.

Bei Fragen helfen wir gern...

 

Die Verabschiedung der veränderten Düngeverordnung ist das falsche Signal. Gewässerschutz ist wichtig, aber eine bedarfsgerechte Düngung von Zwischenfrüchten und Kulturpflanzen steht dem nicht entgegen. Gemäß § 42 UVPG ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu verpflichtet, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Referentenentwurf der Verordnung durchzuführen. Dort kann und sollte sich jeder Betroffene beteiligen, dessen Belange durch den Entwurf berührt werden. Das kann entweder schriftlich an das Ministerium erfolgen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 711, Rochusstr. 1, 53123 Bonn

zum Stichwort: ‚Umweltbericht‘.

Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme unter dem gleichen Stichwort an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0228/995294262 gesendet werden.

Die Frist der Beteiligung endet am 2. April 2020. Grundsätzlich sollte sich jeder Betrieb äußern und seine Betroffenheit durch die Neuauflage der Düngeverordnung darstellen. Bitte senden Sie deshalb eine individuelle Stellungnahme an das Ministerium. Einheitliche Stellungnahmen von verschiedenen Landwirten werden als eine Einzige angesehen, deshalb sollte kein Vordruck verwendet werden. Als Hilfestellung bieten wir eine kleine Argumentationshilfe an. Die Verordnung soll bereits am 3. April beraten werden, deshalb kann ggf. eine Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen bei weiteren Schritten hilfreich sein.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Novelle der Düngeverordnung.pdf)Argumentationshilfen DüVO[ ]206 kB

Durch die Corona-Krise sind zahlreiche Fragen aufgetaucht.

Um Ihnen einen kleine Hilfestellungzu geben, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen: Informationen zu Corona

 

Wichtig: Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor und erstellen Sie einen Notfallplan (Schichtdienst, Helfer, die bei Quarantäne Tiere versorgen können etc.)