Mitgliederinformation

Terminhinweise:      

24.02.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema Pflanzenschutz

Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen

26.02.2021, 10.00 Uhr: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildungsveranstaltung

(ONLINEVERANSTALTUNG) der LLH-Pflanzenbauberatung Anmeldung unter www.llh.hessen.de

03.03.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema: Leguminosen

Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen

10.03.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema: Zuckerrüben

Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen

17.03.2021, 18.30 Uhr: Digitales LLH-Ackerbauforum, Thema: Mais

Live-Übertragung unter https://www.youtube.com/user/landwirtschafthessen

 

Gemeinsamer Antrag

Der gemeinsame Antrag wird in diesem Jahr erstmalig ausschließlich digital zur Verfügung stehen. Die Zugangsdaten sind identisch mit denen der Zi-Datenbank. Wer seinen PIN vergessen hat, aber über eine E-Mailadresse verfügt, die beim Fachbereich Landwirtschaft, Hofgeismar, hinterlegt ist, kann darüber kostenlos einen neuen PIN anfordern. Wer sich eine neue E-Mailadresse zulegen möchte, sollte diese Adresse ebenfalls beim FB Landwirtschaft melden.

Wer über keine E-Mailadresse verfügt, kann über das HVL (Tel.: 06631/78450) kostenpflichtig eine neue PIN bestellen.

Wie gewohnt unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung (den Hygieneregeln entsprechend). Sprechen Sie uns einfach an (0561-41411).

 

Nitrat „belasteter“ und Phosphor „eutrophierter“ Fläche

Unter www.geoportal.hessen.de

  • Die eigentliche Gebietsausweisung wird durch Karten bei den Regierungspräsidien und über das Geoportal Hessen (https://www.geoportal.hessen.de) im Internet erfolgen.
  • Da das Raster für die Ausweisung der Gebiete sich nicht an Schlaggrenzen hält, überprüfen Sie im Vorfeld, ob über 50% des Schlages als mit Nitrat belastet gilt. Dann ist der Gesamtschlag mit entsprechenden Auflagen zu beachten.
  • Für Hessen gilt außerdem: Vor dem Ausbringen von Wirtschaftsdüngern, sowie organisch und organisch/mineralischen Substanzen muss deren Gesamt und Ammonium – Stickstoffgehalt und Phosphat mittels einer Untersuchung festgestellt werden, die nicht älter als 2 Jahre sein darf!
  • Die hessische Ausführungsverordnung sieht eine digitale Dokumentation vor. Die Datenbank wird allerdings voraussichtlich erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen.

 

Schweinehalter aufgepasst - Corona-Überbrückungshilfe III

Bei der Corona-Überbrückungshilfe III ist auch eine Beantragung für landwirtschaftliche Nutztierhalter möglich. Die Unterstützung gilt für Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von min. 30 % verzeichnen. Sie erhalten Fixkostenzuschüsse, je nach Höhe des Umsatzeinbruchs zwischen 40-90 % der Fixkosten. Auf Drängen des Bauernverbandes werden auch Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet. Die Überbrückungshilfe III kann für diejenigen im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in dem ein coronabedingter Umsatzrückgang von min. 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter.

Die Überbrückungshilfe kann durch Ihren prüfenden Dritten, z. B. LBH-Steuerberater, erfolgen.

 

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft

Am 9.02.2021 trat die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Ab diesem Tag laufen die Übergangsfristen. Die wesentlichen Änderungen sind:

Die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum wird nach einer Übergangszeit von 8 Jahren verboten.

Sauen sollen vom Absetzen bis zur Besamung mehr Platz erhalten (mind. 5 m² je Sau). Die Übergangszeit liegt auch bei 8 Jahren.

Sauen dürfen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel max. fünf Tage um den Geburtstermin herum fixiert werden. Die Übergangszeit hierfür beläuft sich auf 15 Jahre.

Auch in der Haltung von Kälbern ergeben sich Änderungen. So muss Kälbern bis sechs Monaten ein weicher oder elastisch verformbarer, trockener Liegebereich zur Verfügung stehen. Die Übergangsfrist endet in drei Jahren.

 

Insektenschutzpaket

Der Kreisbauernverband Kassel hat die örtlichen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen im Bundestag aufgefordert, sich gegen das Insektenschutzpaket, so wie es das Bundeskabinett beschlossen hat, bei der Bundestagsentscheidung zu stellen. Wir haben darauf hingewiesen, dass kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, vergleichbar dem Niedersächsischen Weg, zu bevorzugen sind. Wir haben darauf hingewiesen, dass der Landkreis Kassel vom Insektenschutzpaket massiv betroffen wäre. Es sind rund 358 ha Ackerland und 1.525 ha Grünland im Landkreis Kassel betroffen. Dies entspricht der Fläche von 39 hessischen Durchschnittsbetrieben, die komplett mit Einschränkungen leben müssten. Hinzu kommen noch Einschränkungen durch die zusätzlichen Beeinträchtigungen im Rahmen der Gewässerrandstreifen. Überraschend haben die Vertreter der SPD mitgeteilt, dass es eine hessische Initiative gibt die Öffnungsklauseln, die die Beeinträchtigungen vermindern könnten, zu nutzen. Wir werden die Abgeordneten an dieser Rückmeldung messen.

 

Agrardieselantragstellung digital

Die geplante digitale Agrardieselantragstellung stellt viele Mitglieder vor Herausforderungen. Es sind in diesem Jahr Papieranträge weiterhin möglich. Wir stehen Ihnen hierbei gern zur Seite. Wir haben angemahnt, dass die digitalen Antragswege genutzt werden müssen, um Verzögerungen der Wartezeit zu vermeiden.

Wichtig bei der Antragstellung ist die Auswahl eines Geschäftskundenkontos. Wenn zuerst ein Konto im Zollportal angelegt wurde und im Anschluss die Elster- Zertifizierungsdatei angelegt wurde, kann das zu Problemen führen. Eine Löschen des Geschäftskunden im Zollportal und anschließende Neueinrichtung können helfen.

 

Kündigung Pachtverhältnisse durch die Stadt Wolfhagen

Seitens der Stadt Wolfhagen wurden unerwartet gegenüber unserer Mitgliedern Kündigungen von Pachtverhältnissen ausgesprochen. Der Umgang mit häufig langjährigen Pächtern und der Landwirtschaft insgesamt ist mit diesen massenhaften Schreiben nicht akzeptabel. Die Bereitschaft der Landwirtschaft für die Kooperation wird so unnötig strapaziert.

Die Stadt Wolfhagen hat nach Aufforderung durch den Kreisbauernverband Nachbesserung zugesagt: Solange keine Klärung erfolgt ist, sollen Kündigungen nicht zu Flächenherausgaben im laufenden Pachtjahr führen. Wir stehen im Gespräch und entwickeln Lösungen im Laufe des Frühjahrs. Bei Flächen, bei denen die Kündigung in diesem Jahr wirksam würde, können Sie eine schriftliche Bestätigung anfordern, dass, solange keine endgültige Lösung gefunden wird, diese Flächen weiterbewirtschaftet werden dürfen.

 

Zwischenfrüchte HALM C.2 - Auszahlung in Roten Gebieten

Der Kreisbauernverband forderte, die Förderung bei Betrieben in einer laufenden Förderperiode bis Ende der Laufzeit weiterhin voll auszuzahlen, da zum Eintritt der Förderperiode nach HALM C.2 eine erneute Änderung der Düngeverordnung nicht absehbar war.

Auf Nachfrage des Hessischen Bauernverbandes bestätigte das Ministerium, dass in den § 13-Gebieten der Zwischenfruchtanbau nicht gefördert werden darf, da es sich um eine verpflichtende Maßnahme handelt, die eine Förderung ausschließt. Das Ministerium verwies auch auf die Revisionsklausel der HALM-Richtlinien.

Diese besagt, dass Betriebe der Anpassung des Zuwendungsbescheids nicht zustimmen müssen. Es werden keine Rückforderungen fällig, wenn sich wesentliche Inhalte der Richtlinien ändern. Das gilt auch, wenn nicht mehr die gesamte Verpflichtungsdauer eingehalten werden kann.

Betroffene Betriebe können also den HALM C.2 mit Berufung auf die Revisionsklausel vorzeitig beenden oder die Verpflichtung auch Flächen außerhalb des §13- Gebietes legen, da HALM C.2 nicht flächenfixiert ist. Ein Anschreiben seitens des HMUKLV der betroffenen Betrieb ist geplant.

 

Strafanzeige nach ASP-Fund

Nach der Entdeckung von rund 500 kg Schweinefleisch, welches mit Viren der Afrikanischen Schweinepest verseucht war, blieb die Auskunft des Veterinäramtes und des HMUKLV vage. Daher hat der Bauernverband zur Aufklärung und Verfolgung des Sachverhalts Strafanzeige gegen den Fahrer des Lkws wegen des Verdachts der gesetzwidrigen Einfuhr von verseuchten Fleischerzeugnissen und des illegalen Fleischhandels bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.